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   OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08   

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https://dejure.org/2010,27546
OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08 (https://dejure.org/2010,27546)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.08.2010 - 4 A 761/08 (https://dejure.org/2010,27546)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. August 2010 - 4 A 761/08 (https://dejure.org/2010,27546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    WoGG § 1
    Mietvertrag, Aufwendungen, Angehörige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung von bereits bewilligtem Wohngeld; Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wohngeldbewilligung; Teilung einer Wohngeldbewilligung nach Grund und Betrag; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoGG § 1 Abs. 1; WoGG § 5 Abs. 1
    Erhöhung von bereits bewilligtem Wohngeld; Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wohngeldbewilligung; Teilung einer Wohngeldbewilligung nach Grund und Betrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 25.03.2010 - 4 A 453/09

    Mietaufwand, Fremdvergleich

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
    Der Senat hat diese für das Ausbildungsförderungsrecht entwickelten Grundsätze bereits auf das insoweit vergleichbare Wohngeldrecht übertragen (Beschl. v. 25.3.2010 - 4 A 453/09 -, juris).

    Die Bewilligung von Wohngeld setzt aber tatsächliche Aufwendungen für den Wohnraum voraus (SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2010, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 4 A 111/08

    Wohngeld, Einkommensermittlung, Bewilligungszeitraum, Arbeitslosengeld,

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
    Wohngeldverfahren sind auch nach der Neufassung des § 188 VwGO nicht gerichtskostenfrei (SächsOVG, Urt. v. 22.6.2010 - 4 A 111/08 -).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
    Der Senat konnte jedoch nicht die Überzeugung gewinnen, dass der Kläger aufgrund dieses Vertrages zuschussfähige Aufwendungen leisten musste.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4.9.2008 (BVerwGE 132, 10) für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts bezogen auf Verträge zwischen nahen Angehörigen folgende allgemeinen Feststellungen getroffen:.
  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Abgeltung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
    Dem materiellen Fachrecht und dem einschlägigen Verwaltungsverfahrensrecht ist zu entnehmen, ob ein Verwaltungsakt dem Grunde nach erlassen werden darf (BVerwG, Urt. v. 7.11.1962, BVerwGE 15, 114).
  • VGH Bayern, 24.04.2006 - 9 C 06.839
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
    Die nach diesen Vorgaben erforderliche Würdigung und Gewichtung aller Indizien im Rahmen einer Gesamtbetrachtung verschafft dem Senat nicht die Überzeugung, dass der Kläger aufgrund des mit seinen Eltern geschlossenen Vertrages zuschussfähige Aufwendungenleisten musste (so auch für einen vergleichbaren Fall: BayVGH, Beschl. v. 24.4.2006 - 9 C 06.839 -, juris).
  • OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 763/08

    Aufwendungen, Unrichtigkeit, Darlehen, Mietvertrag, Familienangehörige

    Der davor liegende Zeitraum von September 2004 bis August 2006 war Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, welches unter dem Aktenzeichen 4 A 761/08 geführt wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (zwei Bände und Beiheft für Prozesskostenhilfe) und die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (zwei Heftungen) sowie die Gerichtsakte und die Verwaltungsvorgänge in dem Verfahren 4 A 761/08 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    In dem den vorhergehenden Bewilligungszeitraum betreffenden Verfahren 4 A 761/08 hat der Senat einen Anspruch auf Erhöhung des bewilligten Wohngeldes in seinem Urteil vom 31.8.2010 mit folgender Begründung verneint:.

  • VG Berlin, 26.07.2016 - 21 K 17.16

    Kein Wohngeld für Zweitwohnung

    Insbesondere schließt die hier vom Beklagten verfügte Bewilligung von Wohngeld für die Zeit von September 2013 bis August 2014 sowie für die Monate April und Mai 2015 nicht eine der (Teil-) Bestandskraft fähige Feststellung ein, dass ein Anspruch auf Bewilligung von Wohngeld dem Grunde nach besteht (vgl. hierzu OVG Bautzen, Urteil vom 31. August 2010 - 4 A 761/08 - Juris Rdnr. 33 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1994 - 8 C 4.93 - Juris Rdnr. 11 ff.).
  • VG Cottbus, 21.06.2021 - 8 K 998/16
    An einer ernsthaften Rückzahlungsverpflichtung fehlt es auf dieser Grundlage dann, wenn sie unter dem Vorbehalt steht, dass Wohngeld oder eine andere Sozialleistung bewilligt wird (Oberveraltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2016 - OVG 6 M 1.16 - juris Rn. 3 mit Bezug auf Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 31. August 2010 - 4 A 761/08 -, juris Rn. 51), oder wenn mit der Rückzahlung entweder überhaupt nicht oder doch nur bei Eintritt eines ungewissen Ereignisses gerechnet werden kann (Oberveraltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2016 - OVG 6 M 1.16 - juris Rn. 3 mit Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220-227, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2016 - 6 M 1.16

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde;

    An einer ernsthaften Rückzahlungsverpflichtung fehlt es demnach beispielsweise dann, wenn sie unter dem Vorbehalt steht, dass Wohngeld oder eine andere Sozialleistung bewilligt wird (OVG Bautzen, Urteil vom 31. August 2010 - 4 A 761/08 -, Rn. 51 bei juris) oder wenn mit der Rückzahlung entweder überhaupt nicht oder doch nur bei Eintritt eines ungewissen Ereignisses gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 30. November 1972 - 8 C 81.71 -, BVerwGE 41, 220 ff., Rn. 24 bei juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.09.2010 - 4 A 761/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39302
OVG Sachsen, 06.09.2010 - 4 A 761/08 (https://dejure.org/2010,39302)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.09.2010 - 4 A 761/08 (https://dejure.org/2010,39302)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. September 2010 - 4 A 761/08 (https://dejure.org/2010,39302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    GKG § 47 Abs. 1 S. 1; GKG § 52 Abs. 3
    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren

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